In den meisten Fällen nicht durch die Hausratversicherung versichert – haben Sie eine spezielle Elektronik- oder Handyversicherung.
Prüfen Sie gleich hier, ob Ihr Schaden mit Ihrer Versicherung gedeckt ist und was nun zu tun ist.
Hier ihre unahbhägige Schadenmeldung unkompliziert stellen - wir kümmern uns.
Jetzt ihren Schaden auf Versicherungsschutz prüfen
Auf unserer Ratgeberseite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Versicherungsschaden: Was ist im Schadensfall zu tun? Welche Schritte sind zur Schadenmeldung notwendig, und welche Versicherung übernimmt die Kosten? Ob es sich um Haftpflichtschäden, Sachschäden, KFZ-Schäden, Leitungswasserschäden etc. oder Schäden an persönlichen Geräten wie dem Handy handelt – wir beantwo... [ mehr ]
In den meisten Fällen nicht durch die Hausratversicherung versichert – haben Sie eine spezielle Elektronik- oder Handyversicherung.
Haftpflichtversicherungen decken in der Regel Schäden an fremdem Eigentum
In der Regel übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden durch Leitungswasser.
Oft nicht in der Haftpflicht versichert. Für gemietete oder geliehene Gegenstände ist eine spezielle Klausel nötig.
Ist Ihr Schaden versichert? Deckt ihr indvidueller Vertrag den Schaden?
Nach einem Versicherungsschaden ist es wichtig, schnell und gezielt zu handeln. Befolgen Sie die folgenden Schritte:
•Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos und beschreiben Sie den Schaden so genau wie möglich.
•Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung, um die Fristen einzuhalten.
•Warten auf Rückmeldung: Oft schickt die Versicherung einen Gutachter, bevor die Regulierung des Schadens beginnt.
Für eine detaillierte Beratung zu Ihrem Schaden können Sie einen Termin bei Perspektiven Versicherungsmakler GmbH buchen: Beratungstermin buchen.
Zu wissen, was genau in Ihrer Versicherungspolice abgedeckt ist, kann im Ernstfall viel Ärger ersparen. Hier sind einige Tipps:
•Vertragsunterlagen prüfen: Schauen Sie in Ihre Versicherungsbedingungen. Hier ist genau geregelt, was versichert ist und was nicht.
•Nachfragen: Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Makler nach.
Sie haben keinen Ansprechpartner oder mögen unabhängig einmal prüfen lassen, ob ein konkreter Schaden über ihre Versicherung versichert ist, melden Sie sich hier.
Eine Haftpflichtversicherung zahlt immer dann, wenn Sie einen Dritten durch eine unabsichtliche Handlung schädigen. Wichtig ist:
Eigenverschulden: Die Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn Sie jemand drittem schaden und dabei Sie eine Schuld trifft.
Das kann im Übrigen unangenehm sein, denn teilweise liegt vielleicht rechtlich gar kein Verschulden oder keine Haftung für Sie vor - es wäre aber dennoch unangemessen einen Schaden nicht zu bezahlen. Daher haben viele Haftpflichtversicherungen die Bedingungen stark ausgeweitet.
Typische Beispiele hierfür sind:
1.Gefälligkeitsschäden: Bei unentgeltlichen Hilfeleistungen, wie dem Helfen beim Umzug eines Freundes, können Schäden entstehen. Rechtlich besteht hier oft keine Haftung, da kein Verschulden vorliegt. Dennoch bieten viele Versicherer Deckung für solche Gefälligkeitsschäden an. (Finanztip)
2.Forderungsausfalldeckung: Wenn der Versicherungsnehmer selbst geschädigt wird und der Schädiger nicht zahlungsfähig oder nicht versichert ist, greift diese Klausel. Obwohl der Versicherungsnehmer in diesem Fall keinen Schaden verursacht hat, übernimmt seine eigene Haftpflichtversicherung den Ausgleich des Schadens.
3.Passiver Rechtsschutz: Diese Klausel schützt den Versicherungsnehmer vor unberechtigten oder überzogenen Schadensersatzansprüchen. Die Versicherung wehrt solche Forderungen ab, selbst wenn kein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt.
4.Mietsachschäden: Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind oft nicht durch die allgemeine Haftpflicht abgedeckt, da hier keine gesetzliche Haftung besteht. Viele Versicherer bieten jedoch optionalen Schutz für solche Schäden an.
5.Deliktunfähige Kinder: Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig und haften rechtlich nicht für verursachte Schäden. Einige Haftpflichtversicherungen übernehmen dennoch Schäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht wurden, um den Geschädigten zu entschädigen.
Diese zusätzlichen Klauseln erweitern den Versicherungsschutz über die gesetzliche Haftung hinaus und bieten dem Versicherungsnehmer sowie potenziellen Geschädigten mehr Sicherheit.
Prüfung des Schadens: Grundsätzlich: Die Versicherung prüft, ob der Anspruch berechtigt ist. Lassen Sie sich aber von einem Experten im Vorfeld begleiten, ob Ihre Bedingungen bestimmte Schäden absichern, oder nicht. Mit unserem Expertenchat oder per Onlinetermin.
Bedingungen: Ein Blick in die Bedingungen des Vertrags wird zudem aufzeigen, ob zusätzliche Klauseln bestehen.
Für detaillierte Fälle und eine maßgeschneiderte Beratung ist eine professionelle Beratung empfehlenswert.
Für Versicherungsschäden gelten oft strenge Meldefristen. Diese unterscheiden sich je nach Versicherungsart:
•Sachversicherungen: Schäden sollten meist innerhalb weniger Tage gemeldet werden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass der Schaden so gut es geht gemindert wird. Also nicht größer wird, als beim ersten Entdecken.
•Haftpflichtschäden: Hier beträgt die Meldefrist meist spätestens eine Woche.
•Verspätete Meldungen: Beachten Sie, dass eine verspätete Schadensmeldung die Leistung negativ beeinflussen kann.
Wenn Sie einen Schaden beim Verursacher melden möchten, gehen Sie am besten folgendermaßen vor:
•Schaden dokumentieren: Dokumentieren Sie den entstandenen Schaden so genau wie möglich.
•Kontaktaufnahme: Setzen Sie sich mit dem Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung in Verbindung.
•Ansprüche geltend machen: Schicken Sie eine schriftliche Forderung an den Verursacher oder dessen Versicherung.
Wenn Ihr Auto beschädigt wurde und der Verursacher unbekannt ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, ihn ausfindig zu machen:
•Polizei benachrichtigen: Liegt der Schaden länger als eine halbe Stunde zurück, könnte der Verursacher seiner Meldepflicht bereits nachgekommen sein und sich bei der Polizei gemeldet haben. Bei größeren Schäden ist es ratsam, sofort die Polizei einzuschalten, da speziell geschulte Unfallflucht-Ermittler unterstützen können.
•Umstehende Personen befragen: Sind Passanten oder Anwohner in der Nähe des Parkplatzes, lohnt es sich, sie anzusprechen. Vielleicht hat jemand beobachtet, wie der Schaden entstanden ist. Auch Anwohner könnten vom Fenster oder Balkon aus einen Blick auf das Geschehen gehabt haben.
•Weitere Zeugen finden: Ein Aushang in der Nähe des Unfallorts kann helfen, Zeugen zu finden, die das Geschehen gesehen haben. Wachsame Nachbarn melden sich oft auf solche Aufrufe, insbesondere wenn der Unfall zu ungewöhnlichen Zeiten passiert ist.
Hinweis: Wenn der Unfallverursacher unbekannt bleibt, kann die Vollkaskoversicherung für die Reparaturkosten aufkommen. Überlegen Sie jedoch vorher, ob sich das für Sie finanziell lohnt, denn die Inanspruchnahme der Versicherung führt zu einem Anstieg der Schadenfreiheitsklasse und damit oft zu höheren Beiträgen. Ein Gespräch mit Ihrem Experten hier klärt, welche Option für Sie günstiger ist.
Fristen für die Schadenmeldung sind in Versicherungsverträgen aus mehreren wichtigen Gründen festgelegt, um den Anspruch sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer fair und reibungslos zu gestalten:
1. Schnelle Klärung der Schadenursache
Eine zeitnahe Schadenmeldung ermöglicht es dem Versicherer, die Ursache und den Hergang des Schadens möglichst genau zu überprüfen. Bei Unfällen oder Schäden ist es oft leichter, diese Informationen kurz nach dem Vorfall zu sammeln, bevor sich Erinnerungen verflüchtigen oder die Spuren verblassen.
Insbesondere bei Personenschäden (z. B. in der Unfallversicherung) oder Umweltschäden (z. B. Wasserschäden) ist eine schnelle Reaktion entscheidend, um den Schaden richtig einzuschätzen.
2. Vermeidung von Folgeschäden
•Viele Versicherungsverträge verlangen eine sofortige Meldung, um Folgeschäden zu vermeiden. So können z. B. im Fall eines Wasserschadens größere Schäden durch Schimmelbildung oder Feuchtigkeit verhindert werden, wenn der Versicherer frühzeitig Maßnahmen ergreifen kann.
3. Rechtssicherheit und Schutz vor Missbrauch
Die Fristen dienen dazu, Klarheit zu schaffen und mögliche Versicherungsbetrüge zu erschweren. Durch eine schnelle Meldung wird die Wahrscheinlichkeit minimiert, dass Ansprüche unberechtigt geltend gemacht werden oder dass Schäden „nachträglich“ verursacht werden.
4. Vertragsgemäßer Schutz des Versicherungsnehmers
Fristen geben dem Versicherungsnehmer Orientierung darüber, wann und wie schnell er handeln sollte, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. So besteht weniger Unsicherheit über die Verfahrensweise und den zeitlichen Rahmen.
5. Ermöglichung einer raschen Schadenregulierung
Eine zeitnahe Meldung hilft dem Versicherer, den Schaden schneller zu regulieren, was letztlich dem Versicherungsnehmer zugutekommt. Je schneller alle notwendigen Informationen vorliegen, desto rascher kann die Entschädigung erfolgen.
Fazit
Fristen zur Schadenmeldung schaffen also eine transparente, sichere und effektive Basis, die beiden Parteien – Versicherungsnehmer und Versicherer – zugutekommt. Sie fördern einen reibungslosen Ablauf, schützen den Versicherer vor unberechtigten Forderungen und gewährleisten dem Versicherungsnehmer eine faire Schadenregulierung.Kennen Sie ihre Fristen aus Ihren Verträgen? Hier haben Sie einen Ansprechpartner, der das für sie herausfinden kann.
Für Versicherungsschäden gelten oft strenge Meldefristen. Diese unterscheiden sich je nach Versicherungsart:
Beispiele:
Sachversicherungen: Schäden sollten meist innerhalb weniger Tage gemeldet werden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass der Schaden so gut es geht gemindert wird. Also nicht größer wird, als beim ersten Entdecken.
Haftpflichtschäden: Hier beträgt die Meldefrist meist spätestens eine Woche.
!!! Konkrete Fristen: Einige Versicherer setzen spezifische Fristen, beispielsweise 7 Tage nach Schadenseintritt. Es ist daher wichtig, die individuellen Vertragsbedingungen zu prüfen. Das übernehmen wir gerne für Sie. Melden Sie sich hier für einen Termin und wir schauen in Ihre Bedingungen und können bei einer ordnungsgemäßen Schadenmeldung helfen.
Verspätete Meldungen: Beachten Sie, dass eine verspätete Schadensmeldung die Leistung negativ beeinflussen kann.
Wichtig ist: Meist sind die Fristen individuell in Ihrem Vertrag geregelt. Im Schadenfall ist es wichtig diese zu kennen. Nutzen Sie den Expertenchat um herauszufinden welche Fristen in Ihrem Vertrag gelten.
Nach einem Schadenfall und häufig in der Unfallversicherung sollten Sie den Versicherer so schnell wie möglich informieren. Obwohl keine starren Fristen vorgegeben sind, wird eine zeitnahe Meldung empfohlen, um eine reibungslose Schadensabwicklung zu gewährleisten. Dies auch insbesondere daher, damit dann schon Schadenminderungsthemen begonnen werden können.
Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollten Versicherungsnehmer Schäden daher unverzüglich also ohne schadhafte oder vorsätzliche Verspätung melden und die spezifischen Fristen ihres Versicherungsvertrags beachten. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, direkt in den Vertrag zu schauen. Nutzen Sie unseren Expertenchat oder unseren Service per Onlineberatung.
In den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) finden sich zahlreiche Regelungen zu Fristen, die sowohl für Versicherungsnehmer als auch für Versicherer von Bedeutung sind. Typische Formulierungen in diesen Bedingungen lauten:
•Unverzügliche Anzeige: “Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer einen Schadenfall unverzüglich anzuzeigen.” (GDV)
•Fristgebundene Anzeige: “Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb von zwei Wochen nach dessen Kenntnis dem Versicherer anzuzeigen.” (GDV)
•Kündigungsfrist: “Beide Vertragsparteien können den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode kündigen.” (GDV)
•Verjährungsfrist: “Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.” (GDV)
•Nachmeldefrist: “Versicherungsschutz besteht für die gesamte Nachmeldefrist im Rahmen und nach Maßgabe der bei Ablauf der letzten Versicherungsperiode geltenden Vertragsbestimmungen.” (GDV)
Diese Formulierungen verdeutlichen die Bedeutung von Fristen in Versicherungsverträgen und unterstreichen die Notwendigkeit für Versicherungsnehmer, diese einzuhalten, um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Die Verjährung bestimmt, bis wann ein Versicherungsnehmer seine Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend machen kann. In Deutschland gelten hierfür folgende Regelungen:
Allgemeine Verjährungsfrist: Gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Versicherungsnehmer von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Hemmung der Verjährung: Wird ein Schaden dem Versicherer gemeldet, kann die Verjährung gehemmt werden. Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist für die Dauer der Verhandlungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ruht.
Verkürzte Verjährungsfristen: In bestimmten Versicherungszweigen, wie der Transportversicherung, können kürzere Verjährungsfristen gelten. Diese sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegt.
Beginn der Verjährungsfrist: Die Verjährungsfrist beginnt, sobald der Versicherungsnehmer Kenntnis vom Schaden und der Person des Schädigers erlangt hat.
Ausschlussfristen: Einige Versicherungsverträge enthalten Ausschlussfristen, innerhalb derer der Anspruch geltend gemacht werden muss. Diese Fristen sind oft kürzer als die gesetzliche Verjährungsfrist und müssen strikt eingehalten werden.